Wenn der zu Pflegende mindestens Pflegegrad 2 hat, übernimmt die Pflegeversicherung mehrere Kosten als ambulante Pflegesachleistungen. Wenn man einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, zählen dazu körperbezogene Pflegemaßnahmen, aber auch Unterstützungen bei der Haushaltsführung sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Dabei gibt es pro Monat je nach Pflegegrad einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag.
Grad der Pflegebedürftigkeit maximale Leistungen pro Monat
Außerdem gibt es auch noch einen Entlastungsbetrag. Dieser beträgt bis zu 125 Euro pro Monat. Er kann dafür genutzt werden, die Unterstützung ambulanter Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Dabei gilt die Einschränkung, dass er bei den Pflegegraden 2 bis 5 nicht als Entgelt für körperbezogene Selbstversorgung angewandt werden darf, da dafür die oben genannten Sachleistungen genutzt werden sollen. Dazu zählt beispielsweise Hilfestellung beim Waschen des Körpers. Eine Ausnahme gibt es beim Pflegegrad 1: Dort werden auch Leistungen ambulanter Pflegedienste durch den Entlastungsbetrag abgedeckt, wenn sie für die Selbstversorgung genutzt werden.