
Die Gemeinschaftsräume in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft sind grundsätzlich für alle Bewohner offen und frei zugänglich. Das Hausrecht liegt einzig und allein beim Anbieter.
Das Leben in der Pflege-Wohngemeinschaft orientiert sich so nah wie möglich am bisherigen Leben in der eigenen Wohnung. Tagesabläufe, Kontakte, Besuche, Aktivitäten sollen so weit wie möglich der üblichen „Normalität“ entsprechen und sind von der Selbstbestimmtheit der Bewohner geprägt. Dies äußert sich z.B. in freien Frühstückszeiten, Überlegungen, was zum Mittag gekocht wird, welche Aktivitäten am Nachmittag stattfinden. Die Bewohner bestimmen Speiseplan, Tagesablauf und Lebensverlauf.
Sie müssen sich nicht nach starren institutionellen Vorgaben - wie in einem Altenheim - richten, sondern haben die Möglichkeit, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu führen.
Die Einbeziehung der Angehörigen ist daher ebenso gefordert wie ausdrücklich gewünscht, da dies auch in der Zeit vor dem Umzug stattgefunden hat